Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Portalwaschanlagen

AGB Portalwaschanlagen

Die Reinigung der Fahrzeuge in den Waschanlagen (PKW und LKW) erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  • Die Benutzungshinweise / Bedienhinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten
  • Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (z.B. Spoiler, Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstücks mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
  • Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Die gesamte Anlage ist alarmgesichert und videoüberwacht.

Gewährleistung und Haftung

  1. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeugs, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
  2. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Betriebspersonal mitgeteilt wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
  3. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden.
  5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungsverhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teile untersagt.