Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SB-Waschplätze

AGB SB-Waschplätze

Benutzungsordnung

Die Benutzung der SB-Waschplätze erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Straßenfahrzeugen und unter Beachtung folgender sowie evtl. weiterer ausgehängter Bedienungs- und Benutzungsvorschriften gestattet:
    Die Benutzung der SB Waschplätze darf nur durch Berechtigte und nur zum Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise geschehen. Das Betreten der Waschboxen zu anderen Zwecken oder durch andere Personen ist verboten.
  • In den Waschboxen dürfen ausschließlich PKW, Kombis, Kleinbusse und Zweiräder gereinigt werden.
  • Die Reinigung von Transportern, Transportanhängern, Reise- und Wohnmobilen, Wohnanhängern oder Kleinlastwagen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Freiwaschplatz gestattet.
  • Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insb. Baustellenfahrzeuge) und Gegenstände sind ausdrücklich untersagt.
  • Stark verschmutzte Fahrzeuge müssen vor Befahren des Betriebsgeländes vom groben Schmutz (Kies, Erde, Schlamm etc.) befreit werden.
  • Nach der Reinigung des Fahrzeuges ist die benutzte Waschbox unverzüglich frei zu machen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Bodenfläche und die Waschboxen in sauberem Zustand befinden. Sollte es zu einer starken Verunreinigung in der genutzten Waschbox gekommen sein, ist diese durch den Benutzer von grobem Schmutz zu reinigen.
  1. Für weitere Arbeiten (Abledern, Polieren, Innenreinigung etc.) steht Ihnen eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten auf dem Gelände zur Verfügung.
  2. Andere als in der Anlage angebotene Reinigungsmittel dürfen nur auf eigene Gefahr verwendet werden.
  3. Ölwechsel, Motorwäschen, Reparatur- und Wartungsarbeiten sind strengstens verboten!
  4. Nicht verkehrsübliche Verschmutzungen oder solche, die einer Sonderentsorgung bedürfen (Öl, Farben etc.), dürfen in den Waschplätzen nicht gereinigt werden.
  5. In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Hausmüll oder gewerblicher Müll darf nicht zurückgelassen werden.
  6. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
  7. Unsere Waschplätze werden ständig überwacht und instand gehalten. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte trotzdem zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen hat der Benutzer vor Inbetriebnahme entweder den Anlagenbetreiber zu Informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.
  8. Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der StVO. Es gilt Schritttempo!
    Im Winter ist mit Glatteisbildung zu rechnen. Eingeschränkter Räum- und Streudienst.
  9. Soweit den vorstehenden Bedingungen zuwidergehandelt wird, ist der Anlagenbetreiber berechtigt, dem Verursacher die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
    Die gesamte Anlange ist alarmgesichert und videoüberwacht

Gewährleistung und Haftung

  1. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeugs, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
  2. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Betriebspersonal mitgeteilt wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
  3. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.
  4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungsverhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teile untersagt.
  5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.